AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (nachfolgend „AGB“) der EBERL ONLINE GmbH, Salzstraße 1, 87509 Immenstadt im Allgäu (nachfolgend „EBERL ONLINE“)
1 . Anwendungsbereich, Rangfolge
1.1. EBERL ONLINE erbringt sämtliche Leistungen (z.B. Überlassung oder Änderung von Software, Hosting, Gestaltung von Online-Auftritten, Design von Werbemitteln, Beratung, Support, Schulung, Wartung) auf Grundlage des abgeschlossenen Vertrags (z.B. angenommenes Angebot) und dieser AGB.
1.2. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung von Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Verträge oder sonstige individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den AGB.
1.3. Seitens EBERL ONLINE sind zur Änderung der AGB oder zur Übernahme von Garantien ausschließlich die Geschäftsführung oder von diesen schriftlich dazu bevollmächtigte Angestellte berechtigt.
2 . Leistungsinhalt, Leistungsausschluss, Änderung von Leistungen
2.1. EBERL ONLINE erbringt für den Kunden in der Regel Dienst-, Beratungs- und sonstige Leistungen zum Zwecke der Werbung, des Marketings oder der Unternehmens- und Marktkommunikation. Dazu kann je nach Vertragsinhalt auch die Entwicklung von Konzepten, Texten, Designs, Layouts, Websites oder die Überlassung von Software gehören. EBERL ONLINE schuldet lediglich das Tätigwerden für den Kunden, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
2.2. Art und Umfang der durch EBERL ONLINE zu erbringenden Leistungen werden im Angebot bzw. Vertrag beschrieben. Ergänzend gelten die jeweils aktuellen EBERL ONLINE Leistungs- oder Produktbeschreibungen (z.B. für Standardsoftwaremodule wie Dreamway Travel oder Dreamway SiteEngine nachfolgend „EBERL ONLINE Software“ oder Hosting).
2.3. Die typischen Leistungen von EBERL ONLINE können unterteilt werden in einmalige Projektleistungen (z.B. Design oder Realisierung von Online-Auftritten, Parametrisierung von EBERL ONLINE Software, Einführungsschulung) und laufzeitbezogene Leistungen (z.B. Hosting, zeitlich begrenzte Überlassung von EBERL ONLINE Software, Support). Zwischen einzelnen Leistungstypen können wechselseitige Abhängigkeiten bestehen.
2.4. Projektleistungen werden im Angebot bzw. Vertrag skizziert und anschließend vom Kunden mit Unterstützung durch EBERL ONLINE im Rahmen des Projektmanagements fortentwickelt, z.B. in einer vorgeschalteten Designphase oder fortlaufend im Rahmen der Umsetzung. Nach gemeinsamer Festlegung werden Projektleistungen durch EBERL ONLINE umgesetzt.
2.5. Laufzeitbezogene Leistungen wie Hosting oder die zeitlich begrenzte Überlassung von EBERL ONLINE Software („Software as a Service“) erbringt EBERL ONLINE regelmäßig über ein EBERL ONLINE Rechenzentrum auf dienstvertraglicher Grundlage. Der Kunde ist dann während der Laufzeit des Vertrages befugt, die laufzeitbezogenen Leistungen im bestimmungsgemäßen Fernzugriff zu nutzen; eine Übergabe zur Nutzung auf eigenen Systemen des Kunden findet nicht statt.
2.6. EBERL ONLINE ist frei darin, in welchem Rechenzentrum innerhalb der EU es die Hosting-Leistungen für den Kunden erbringt. EBERL ONLINE übernimmt insoweit keine Garantien, insbesondere keine Zusicherungen hinsichtlich Mindestverfügbarkeit, Mindestkapazität, Qualität oder Nutzbarkeit. Die Wartung des Systems kann sich negativ auf die Abrufbarkeit der Inhalte des Kunden auswirken. Wartungsmaßnahmen werden für den Kunden, soweit möglich, schonend durchgeführt. Regelmäßige oder planbare Wartungsarbeiten werden zu Zeitpunkten mit möglichst geringer allgemeiner Nutzung vorgenommen und mit ausreichendem Vorlauf angekündigt. Zusätzlich können unangekündigte Wartungsmaßnahmen z. B. bei unvorhersehbaren Störungen (z.B. Attacken, Viren) erforderlich sein.
2.7. Soweit Support durch EBERL ONLINE geschuldet ist, erbringt EBERL ONLINE auf dienstvertraglicher Grundlage Unterstützungsleistungen bezogen auf die Nutzung der EBERL ONLINE Leistungen. Support erfolgt in Form von Updates der EBERL ONLINE Software oder technischer Beratung per Telefon, EMail oder Fax bis zu einem maximalen Zeitaufwand von 5 Personenstunden pro Kalendermonat.
2.8. Soweit sich aus dem Angebot bzw. Vertrag nichts anderes ergibt, werden sämtliche Leistungen von EBERL ONLINE auf Deutsch während der allgemeinen Geschäftszeiten von EBERL ONLINE erbracht.
2.9. Folgende Leistungen sind nicht durch EBERL ONLINE zu erbringen, es sei denn, sie sind im Vertrag ausdrücklich als Leistung von EBERL ONLINE vereinbart:
- Migration von Systemen oder Datenbeständen;
- die Unterstützung zur Beseitigung von Störungen oder Fehlern, die durch unsachgemäße Bedienung, Eingriffe Dritter, Eingriffe des Kunden oder im Zusammenhang mit der Nutzung fremder Software hervorgerufen werden;
- die Beseitigung von Fehlern und Störungen aufgrund von mutwilliger Beschädigung, Beschädigung durch höhere Gewalt oder Viren, auf Grund von Fehlbedienung oder Änderungen durch den Kunden; • die Einhaltung von bestimmten Reaktions- oder Behebungsfristen;
- Prüfung oder Beschaffung von Rechten an Inhalten wie Texten, Bildern, Photos, Filmen, Veranstaltungsinformationen, Programmen, Bild- oder Datafeeds (z.B. Wetterinformationen);
- Rechtliche Prüfung oder Optimierung von Texten, Verfahren oder technischen Funktionen (z.B. Bonusprogramm, Online-Shop, Newsletterversand, Gewinnspiele, Verbraucherinformationen);
- Überlassung einer Entwicklungs-, System-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation über in EBERL ONLINE Software vorhandene Hilfefunktionen hinaus;
- die Unterstützung bei der Bedienung und/oder Anwendung der Software über einen etwaigen Support hinaus.
- Überlassung von Quellcode.
Auf Wunsch des Kunden kann EBERL ONLINE hierzu ein Angebot unterbreiten.
2.10. EBERL ONLINE ist frei darin, wie sie die Leistungen gestaltet und umsetzt, soweit nicht der Vertrag Vorgaben enthält oder der Kunde zu Anweisungen berechtigt ist. Dies gilt insbesondere für Standards, Richtlinien und Normen (z.B. DIN, ISO, W3C), es sei denn, sie gehören zum Stand der Technik und werden allgemein verwendet.
2.11. Der Kunde wird etwaige nachträgliche nach gemeinsamer Festlegung bestehende Änderungswünsche (Change Request) möglichst frühzeitig als prüffähigen Vorschlag mitteilen. Change Requests haben eine entsprechende Verschiebung von Terminen um die Überprüfungs- und Abstimmungsdauer zur Folge. Bis zu einer Einigung verbleibt es ansonsten beim ursprünglich vereinbarten Leistungsinhalt.
2.12. Erbringt EBERL ONLINE mehr als unerhebliche zusätzliche Leistungen (z.B. gemäß Ziffer 2.9) auf Veranlassung des Kunden, so werden diese im Zweifel auf Zeithonorarbasis nach den allgemeinen Sätzen von EBERL ONLINE vergütet.
3 . Fremdleistungen, Drittdienstleister, Subunternehmer
3.1. Soweit Fremdleistungen, insbesondere Standardsoftware oder Inhalte von Drittanbietern (z.B. Texte, Bildern, Photos, Filme, Veranstaltungsinformationen, Programme, Bild- oder Datafeeds) in Angeboten bzw. Verträgen ausgewiesen sind, wird EBERL ONLINE vom Kunden bevollmächtigt, diese im Namen des Kunden oder von EBERL ONLINE auf Kosten des Kunden (einschließlich etwaiger Folgekosten) gemäß den Bedingungen (einschließlich Lizenzbedingungen) des Herstellers/Lieferanten oder deren Vertriebspartner zu beschaffen. Der Kunde wird alle einschlägigen Bedingungen für Fremdleistungen beachten (einschließlich Open Source, Freeware oder Creative Commons Bedingungen) und ggf. erforderliche Vertrags- oder Lizenzverlängerungen selbständig vornehmen. EBERL ONLINE ist nicht zu einer Verauslagung von Fremdleistungen verpflichtet. EBERL ONLINE ist berechtigt, für die Beauftragung und Koordination von Fremdleistungen eine angemessene Service Fee (regelmäßig 15 % der Fremdleistung) zu verlangen.
3.2. Schaltet der Kunde weitere Dienstleister (nachfolgend: Drittdienstleister) ein, so gelten diese als Erfüllungsgehilfen des Kunden. Der Kunde ist als Auftraggeber sowohl von EBERL ONLINE als auch des Drittdienstleisters für die stringente und handhabbare Abgrenzung, Koordination und Überwachung der Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche der unterschiedlichen Auftragnehmer verantwortlich. Der Kunde wird die erforderlichen Leitungs- und Steuerungsmaßnahmen selbständig treffen.
3.3. EBERL ONLINE ist zur Einschaltung von Subunternehmern oder freien Mitarbeitern berechtigt, es sei denn, es liegt ein für EBERL ONLINE erkennbarer wichtiger Grund gegen die Einschaltung vor.
4 . Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Verwertungsrechte an Leistungen von EBERL ONLINE
4.1. EBERL ONLINE behält sich das Eigentum an ihren Leistungen bis zur vollständigen Zahlung vor.
4.2. Die Einräumung von Nutzungs- oder Verwertungsrechten durch EBERL ONLINE steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Leistungen (einschließlich Vorstufen und Zwischenergebnissen) vom Kunden vollständig vergütet worden sind. Bis zur vollständigen Zahlung wird die Nutzung lediglich widerruflich im Rahmen der vertragsgemäß vom Kunden zu erbringenden Handlungen (z.B. Tests) gestattet. Die widerrufliche Gestattung endet automatisch, wenn der Kunde in Verzug mit der Zahlung eines Vergütungsbestandteils gerät, es sei denn, der Zahlungsrückstand ist unwesentlich.
4.3. Der Kunde erhält vorbehaltlich abweichender Regelung an Leistungen von EBERL ONLINE ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für die vertraglich vorgesehenen Zwecke. Bei laufzeitbezogenen Leistungen, insbesondere bei zeitlich begrenzter Überlassung von EBERL ONLINE Software, wird die Nutzung nur für die Dauer der Laufzeit des zu Grunde liegenden Vertrages gestattet.
4.4. Bei für den Kunden kostenlosen Pitchs, Angeboten oder Kostenvoranschlägen gehen keine Rechte über. Der Kunde ist nicht berechtigt, darin enthaltene Leistungen von EBERL ONLINE anderweitig zu nutzen oder zu verwerten bzw. zu lassen.
4.5. Der Kunde wird urheberrechtliche (z.B. Copyright-Vermerke) oder sonstige Hinweise auf EBERL ONLINE in oder bei Leistungen unverändert beibehalten.
5 . Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1. Allgemeine Regelungen zur Vergütung
5.1.1. Leistungen von EBERL ONLINE sind gemäß Angebot bzw. Vertrag zu vergüten. Ergänzend gilt die bei Vertragsschluss aktuelle EBERL ONLINE Preisliste.
5.1.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlungsmodalitäten (Zahlungszeitraum, Verzug) bestimmen sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
5.1.3. Für Leistungen, die EBERL ONLINE im Einvernehmen mit dem Kunden nicht an ihrem Sitz erbringt, werden gesondert Fahrtzeiten, -kosten und Spesen gemäß der bei Vertragsschluss aktuelle EBERL ONLINE Preisliste oder in Höhe der jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätze berechnet.
5.1.4. Der Kunde wird Einwendungen gegen Rechnungen von EBERL ONLINE spätestens innerhalb von drei Monaten seit Erhalt geltend machen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Geltendmachung von Einwendungen, so ist er hiermit ausgeschlossen, es sei denn, er hat die nicht rechtzeitige Geltendmachung nachweislich nicht zu vertreten.
5.1.5. EBERL ONLINE kann die Erbringung ihrer Leistungen verweigern, falls nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Anspruch auf Vergütung mangels Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist. Eine Gefährdung ist insbesondere anzunehmen, wenn der Kunde eine fällige Vergütung trotz Mahnung nicht bezahlt. Weitergehende Rechte von EBERL ONLINE bleiben unberührt.
5.2. Vergütung von Projektleistungen
5.2.1. Soweit im Angebot bzw. Vertrag Pauschalpreise angegeben sind, sind diese maßgeblich. Ansonsten werden die von EBERL ONLINE erbrachten Leistungen auf Zeithonorarbasis unter Zugrundelegung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes zu den Standard-Stundensätzen von EBERL ONLINE vergütet (Zeithonorarbasis), wenn nichts anderes vereinbart ist. Abrechnungsintervall ist je angefangene halbe Stunde. Tagessätze umfassen eine Arbeitsleistung von 8 Stunden pro Tag während der üblichen Geschäftszeiten von EBERL ONLINE.
5.2.2. EBERL ONLINE darf Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang fordern. Bei Pauschalpreisen werden 60 % bei Vertragsabschluss und 40 % bei Übergabe fällig; bei werkvertraglichen Leistungen ist der Kunde berechtigt, 20 % der hierauf anfallenden Vergütung bis zur Abnahme zurück zu halten. Bei Abrechnung auf Zeithonorarbasis ist EBERL ONLINE berechtigt, monatlich abzurechnen.
5.3. Vergütung von laufzeitbezogenen Leistungen
5.3.1. Die Vergütung für laufzeitbezogene Leistungen (z.B. Hosting, zeitlich begrenzte Überlassung von EBERL ONLINE Software, Support) ist als jährliche Pauschale für jeweils ein Kalenderjahr im Voraus fällig und zahlbar. Laufzeitbezogene Leistungen kann der Kunde erst nach Zahlung der Vergütung in Anspruch nehmen.
5.3.2. EBERL ONLINE ist berechtigt, die Vergütung für laufzeitbezogene Leistungen jeweils zum Beginn eines Kalenderjahres nach Ende einer etwaigen Mindestvertragslaufzeit ganz oder teilweise zu ändern. EBERL ONLINE teilt dem Kunden eine etwaige Änderung mindestens fünf (5) Monate vorher in Textform mit. Der Kunde kann einer entsprechenden Änderung innerhalb von einem Monat ab Erhalt widersprechen; ansonsten gilt die Preisänderung als durch den Kunden genehmigt. EBERL ONLINE soll auf diese Wirkung bei Mitteilung der Preisänderung jeweils hinweisen.
6 . Pflichten des Kunden
6.1. Der Kunde benennt gegenüber EBERL ONLINE einen kompetenten Ansprechpartner, der für die Dauer der Zusammenarbeit nicht ausgewechselt werden soll und bevollmächtigt ist, für den Kunden verbindliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Die Mehrkosten einer Auswechslung seines Ansprechpartners trägt der Kunde. Änderungen in der Person des Ansprechpartners teilt der Kunde EBERL ONLINE unverzüglich mit; bis dahin gelten die alten Informationen weiterhin als zutreffend.
6.2. Der Kunde unterstützt EBERL ONLINE unaufgefordert in zumutbarem Rahmen bei der Leistungserbringung, insbesondere indem er unverzüglich Weisungen und Freigaben mitteilt sowie auf Anfragen antwortet. Der Kunde weist EBERL ONLINE darauf hin, soweit er seine Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbracht hat oder voraussichtlich nicht erbringen kann.
6.3. Der Kunde wird erforderliche Inhalte, (Fach-) Informationen, Materialien und Unterlagen (nachfolgend zusammen: Material) zur Verfügung stellen. Der Kunde wird nur solches Material liefern, das die von EBERL ONLINE benötigten Formate aufweist und hinsichtlich Inhalt und Träger qualitätsgesichert ist (einschließlich Prüfung auf Viren oder sonstige technische Probleme). Der Kunde behält vom Material während der Zusammenarbeit eine Kopie. EBERL ONLINE ist berechtigt, das Material frei und gemäß dem Vertragszweck zu verwenden, sofern es nicht vom Kunden ausdrücklich anders gekennzeichnet wird. EBERL ONLINE ist nicht verantwortlich für Leistungseinschränkungen, die auf einer Pflichtverletzung des Kunden bei der Zurverfügungstellung des Materials beruhen, es sei denn, EBERL ONLINE hat dies vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten.
6.4. Der Kunde stellt sicher und ist dafür verantwortlich, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Material nicht gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt (z.B. zum Jugendschutz, Datenschutz oder Wettbewerbsrecht) und frei von Rechten Dritter ist (insbesondere Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte), die eine bestimmungsgemäße Verwendung einschränken könnten (einschließlich etwaiger Speicherung und öffentlicher Zugänglichmachung). Der Kunde stellt EBERL ONLINE insoweit von allen Ansprüchen einschließlich angemessener Rechtverfolgungskosten frei. EBERL ONLINE ist berechtigt, bei Zweifeln ihre Leistungen einzustellen und vom Kunden eine angemessene Sicherheit für die Leistungsfortsetzung zu verlangen.
6.5. Etwaig erforderliche Namens- und Kennzeichenrecherchen, entsprechende Anmeldungen und Eintragungen sowie die Prüfung auf Rechtmäßigkeit (z.B. nach Datenschutz-, Wettbewerbs- und/oder Markenrecht) obliegen dem Kunden.
6.6. Der Kunde wird im übrigen
- die erforderlichen, qualitätsgesicherten Testdaten und/oder Testfälle bereit stellen,
- die Anleitungen sowie Hinweise von EBERL ONLINE beachten,
- nur qualifiziertes Personal einsetzen,
- regelmäßige Kontrollen durchführen und deren Ergebnisse festhalten,
- die notwendigen Einrichtungen (z.B. Software, Hardware, Betriebssystem oder Sicherheitssysteme) in der jeweils aktuellen oder erforderlichen Version sowie sonstige erforderlichen Produkte von Drittanbietern unaufgefordert, rechtzeitig und frei von Rechten Dritter beschaffen, die eine bestimmungsgemäße Verwendung durch EBERL ONLINE einschränken könnten,
- die erforderlichen Betriebsvoraussetzungen schaffen und einhalten,
- zur Vermeidung des Verlustes von Daten und Programmen angemessene Datensicherheitsund Vorsorgemaßnahmen treffen, insbesondere im Wege der Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme in regelmäßigen Abständen.
6.7. EBERL ONLINE ist nicht verantwortlich für Leistungseinschränkungen, die auf einer Pflichtverletzung des Kunden beruhen, es sei denn, EBERL ONLINE hat dies vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten. Befindet sich der Kunde mit der Erfüllung einer Mitwirkungshandlung in Verzug oder erfüllt er sie nicht ordnungsgemäß, so darf EBERL ONLINE eine angemessene Entschädigung verlangen, welche die Kosten von Wartezeit (Vorhaltekosten) mit einschließt. Sonstige Rechte von EBERL ONLINE aus Verzug oder wegen Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
6.8. Im Falle der Kenntnis seitens EBERL ONLINE von Pflichtverletzungen des Kunden, z.B. durch Beanstandung Dritter, wird EBERL ONLINE den Kunden hiervon in Kenntnis setzen. Dabei kann EBERL ONLINE je nach Einzelfall eine angemessene Frist zur Stellungnahme setzen, die bei besonderer Dringlichkeit nur wenige Stunden betragen kann. Unterbleibt eine Stellungnahme des Kunden oder räumt sie die Gefahr einer Pflichtverletzung nicht hinreichend aus, so ist EBERL ONLINE berechtigt, das Material des Kunden soweit erforderlich ganz oder teilweise zu sperren, es sei denn, die Pflichtverletzung des Kunden ist unerheblich. EBERL ONLINE wird eine Sperrung unterlassen oder wieder aufheben, wenn der Kunde eine hinreichende Sicherheit für die EBERL ONLINE drohenden Kosten und Schäden stellt oder die Gefahr der Pflichtverletzung ausgeräumt ist. Ansprüche auf Schadensersatz und die Berechtigung zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
6.9. Die Pflichten des Kunden gemäß dieser Ziffer 6 erfüllt er auf seine Kosten.
7 . Laufzeit, Lieferungen und Leistungen, Termine
7.1. Ist im Vertrag oder Angebot eine bestimmte oder Mindestlaufzeit vorgesehen, so kann bis zu deren Ablauf das Vertragsverhältnis nicht ordentlich gekündigt werden.
7.2. Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils automatisch um ein Kalenderjahr nach Ende einer bestimmten, einer Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums, wenn das Vertragsverhältnis nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende ordentlich gekündigt wurde.
7.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
7.4. Termine für die Erbringung von Leistungen sind für EBERL ONLINE nur bei schriftlicher Bestätigung und endgültiger Festlegung bindend. Ansonsten sind genannte Termine unverbindliche Ziele, welche die Koordination der Vertragspartner verbessern sollen und laufend fortentwickelt werden. Bei unverbindlichen Terminzielen darf der Kunde vier Wochen nach Ablauf des vorgesehenen Zeitpunkts die Erbringung der ausstehenden Leistungen unter angemessener Fristsetzung schriftlich anfordern; mit Ablauf dieser Frist ist der Anspruch des Kunden auf diese Leistung fällig. Insbesondere sind Terminangaben zu Projektleistungen unverbindlich, solange noch keine abschließende Definition (z.B. in der Designphase) stattgefunden hat.
7.5. Leistungsverzögerungen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) berechtigen EBERL ONLINE, die betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
7.6. Zu Teillieferungen und deren gesonderter Berechnung ist EBERL ONLINE berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
7.7. Zum Vertragsende wird EBERL ONLINE auf Wunsch Material bzw. Daten des Kunden in dem Zustand, wie sie bei EBERL ONLINE vorhanden sind, nach Wahl des Kunden als offline Version, als CSV- oder als XML-Export zum Download durch Zurverfügungstellung von Zugangsdaten für einen Zeitraum von einem Monat anbieten. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist EBERL ONLINE zur Löschung berechtigt. Darüber hinausgehende Leistungen erfolgen nur gegen gesonderte Vergütung. Ansonsten hat der Kunde kein Recht zu einer nachvertraglichen Nutzung von EBERL ONLINE Software oder der darin enthaltenen Daten. EBERL ONLINE weist darauf hin, dass die zum Vertragsende überlassenen Daten, Material des Kunden oder Projektleistungen regelmäßig nicht unmittelbar entsprechend ihrem ursprünglichen Zweck verwendet werden können, sondern nur nach Überarbeitung, Ergänzung, Migration und Implementierung in ein neues System.
8 . Abnahme
8.1. Sofern EBERL ONLINE für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges einzustehen hat (werkvertragliche Verpflichtung), findet eine Abnahme durch den Kunden nach Maßgabe dieser Ziffer 8 statt. Die Abnahme kann auch im Wege schlüssigen Verhaltens des Kunden erfolgen, insbesondere durch Nutzung des Systems im produktiven Einsatz, durch vorbehaltslose Zahlung oder Abruf weiterer Leistungen.
8.2. Der Kunde prüft und testet ihm übergebene Leistungen; EBERL ONLINE kann ihm dazu auch selbständig prüfbare Teilleistungen übergeben. Eine Gesamtabnahme findet nur statt, soweit keine Teilabnahmen erfolgt sind. Der Kunde stellt sicher, dass die Leistungen von EBERL ONLINE nicht vor Abschluss der Tests und Abnahme produktiv genutzt werden, wenn nicht zwischen den Vertragspartner etwas anderes abgestimmt wurde.
8.3. Entsprechen die Leistungen oder Teilleistungen von EBERL ONLINE den vereinbarten Anforderungen oder liegen nur unwesentliche Abweichungen vor, erklärt der Kunde unverzüglich die Abnahme; die Abnahme soll in Textform erfolgen. Unwesentlich sind insbesondere solche Abweichungen, welche die Funktionsfähigkeit nur unerheblich beeinträchtigen.
8.4. Erklärt der Kunde innerhalb von einem Monat nach Übergabe einer Leistung oder Mitteilung der Nutzungsmöglichkeit im Fernzugriff die Abnahme nicht und hat er in dieser Zeit gegenüber EBERL ONLINE keine wesentlichen Mängel konkret und schriftlich gerügt, so gelten die Leistungen oder Teilleistungen von EBERL ONLINE als abgenommen. Bei der Rüge von Mängeln wird der Kunde jeweils angeben, wenn er die Abnahme von der Beseitigung der Mängel abhängig machen möchte.
9 . Gewährleistung
9.1. Sofern Leistungen von EBERL ONLINE der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen sollten , finden die Regelungen dieser Ziffer 9 Anwendung. Dadurch werden lediglich gesetzlich bestehende Ansprüche ausgestaltet, jedoch keine Ansprüche begründet.
9.2. Technischen Daten im Angebot bzw. Vertrag sind bloße Beschaffenheitsangaben und nicht Gegenstand einer Garantie oder Zusicherung durch EBERL ONLINE.
9.3. Verfügbarkeitseinschränkungen bis zu 1,5% pro Jahr oder Paket-Verluste bis 15% bei Senden von 100 Stück ICMP-Echo-Requests mit je 1000 Byte Payload stellen keinen vertraglichen Mangel dar.
9.4. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren 1 Jahr nach Abnahme für werkvertragliche Leistungen bzw. 1 Jahr nach Übergabe für nach Kaufrecht zu beurteilende Leistungen. Für alle der Gewährleistung unterliegenden Leistungen gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB, insbesondere hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 377 Abs. 2 und Abs. 3 HGB, und zwar auch für Hosting, Miet-, ASP-, Werklieferungs- oder Werkleistungen.
9.5. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, • wenn der Kunde ohne vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen von EBERL ONLINE vorgenommen hat oder • wenn Anleitungen oder Hinweise von EBERL ONLINE vom Kunden nicht befolgt werden bzw. die Leistungen unsachgemäß behandelt werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht hierauf zurückzuführen sind oder die Gewährleistungsarbeiten nicht oder nur unwesentlich erschwert werden.
9.6. Sofern eine bestimmte Performanz vertraglich vereinbart ist, ist diese nur unter Ausschluss solcher Beeinträchtigungen geschuldet, die nicht aus einer von EBERL ONLINE zu vertretenden Sphäre stammen.
9.7. Unterliegt ein vom Kunden behaupteter Mangel nicht der Gewährleistungsverpflichtung von EBERL ONLINE, kann EBERL ONLINE vom Kunden die entstandenen Aufwendungen gemäß ihren allgemeinen Sätzen verlangen.
9.8. Der Kunde meldet Mängel nach Möglichkeit schriftlich und unter Beschreibung der Umstände ihres Auftretens und ihrer Auswirkungen. Zu Mängelanzeigen ist, sofern der Kunde gemäß Ziffer 6.1 einen Ansprechpartner benannt hat, grundsätzlich nur dieser berechtigt. Der Kunde wird bei der Mittelung von Mängeln jeweils eine Priorisierung vornehmen (schwerwiegend, mittel, geringfügig); ansonsten darf EBERL ONLINE im Zweifel davon ausgehen, dass es sich um einen geringfügigen Mangel handelt. Der Kunde unterstützt EBERL ONLINE im zumutbaren Rahmen auch im Übrigen bei der Fehlerfeststellung und -beseitigung und gewährt Einsicht in Unterlagen, aus denen sich weitere Informationen ergeben.
9.9. Bei Vorliegen eines Mangels kann EBERL ONLINE gemäß ihrer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Wahl den Mangel beseitigen oder neu liefern (Nacherfüllung). Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt. Der Rücktritt des Kunden erfordert zuvor dessen Androhung.
10. Haftung von EBERL ONLINE auf Schadensersatz
10.1. Die Regelungen zur Haftung von EBERL ONLINE in Ziffern 10.2 und 10.3 gelten für alle Schadensersatzansprüche und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) außer für:
- Ansprüche des Kunden wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
- Rechte und Ansprüche des Kunden bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch EBERL ONLINE oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die EBERL ONLINE eine Garantie übernommen hat,
- Ansprüche und Rechte des Kunden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von EBERL ONLINE selbst, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie
- Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. Für vorstehende Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
10.2. EBERL ONLINE haftet für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, d.h. von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags oder den Vertragszweck ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung von EBERL ONLINE begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für EBERL ONLINE vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung von EBERL ONLINE für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.3. Soweit EBERL ONLINE nach den vorstehenden Regelungen in Ziffer 10.2 haftet, ist die Haftung auf die Höhe der jeweiligen vertraglichen Vergütung begrenzt. Droht ein höherer Schaden, macht der Kunde EBERL ONLINE rechtzeitig hierauf aufmerksam, damit die Vertragspartner diese Begrenzung ändern können und EBERL ONLINE ggf. solche Schäden versichern kann.
10.4. Die verschuldensunabhängige Haftung von EBERL ONLINE im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluß vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10.5. Für Fremdleistungen ist EBERL ONLINE nicht verantwortlich.
11. Geheimhaltung, Abwerbungsverbot
11.1. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bzw. den Einzelverträgen zugänglich werdenden Informationen des anderen Vertragspartners, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
11.2. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für solche Informationen, die dem erhaltenden Vertragspartner bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden.
11.3. Die Vertragspartner werden ohne Einwilligung nicht Mitarbeiter des anderen Vertragspartners, die mit der Zusammenarbeit befasst waren, für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr ab letzter Mitwirkung in der Zusammenarbeit abwerben oder anstellen.
12. Datenschutz
12.1. Die Vertragspartner werden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), beachten und ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig jeweils unterrichten, soweit für die Erbringung von Leistungen die Nutzung von personenbezogenen Daten notwendig ist. Der jeweils übermittelnde Vertragspartner stellt sicher, dass die erforderlichen Gestattungen nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorliegen und teilt dem anderen Vertragspartner mit, falls die Besorgnis besteht, dass dies nicht der Fall ist.
12.2. EBERL ONLINE ist berechtigt, Daten des Kunden zu erheben und zu verwenden, soweit dieses zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich oder sonst gesetzlich zulässig ist. Insbesondere ist EBERL ONLINE befugt, die für die Kosten- oder Entgeltermittlung und -kontrolle erforderlichen Protokolle aus dem Datenstrom anzufertigen oder zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern Bestandsdaten und Verkehrsdaten zu erheben und zu verwenden. Ausgeschlossen sind ein Verkauf oder eine andere unzulässige Weitergabe der Daten des Kunden.
12.3. Die Prüfung datenschutzrechtlicher Aspekte für die Nutzung der Leistungen von EBERL ONLINE obliegt dem Kunden in eigener Verantwortung.
13. Schlussbestimmungen
13.1. EBERL ONLINE ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern, auch insoweit als sie Gegenstand eines Vertrags geworden sind. EBERL ONLINE wird dies mit einer Frist von drei Monaten zum Änderungszeitpunkt in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde einer Änderung der AGB nicht innerhalb eines Monats ab Ankündigung, so gilt dies als Zustimmung zu der jeweiligen Änderung. EBERL ONLINE soll den Kunden auf diese Zustimmungswirkung mit der Ankündigung hinweisen.
13.2. EBERL ONLINE darf den Kunden als Referenz nennen.
13.3. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts und die Aufrechnung sind nur mit Gegenforderungen möglich, die rechtskräftig festgestellt oder von EBERL ONLINE unbestritten sind.
13.4. Ansprüche gegen EBERL ONLINE dürfen an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten werden. § 354a HGB bleibt unberührt.
13.5. Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 finden keine Anwendung.
13.6. Erfüllungsort für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von EBERL ONLINE.
13.7. Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis werden ausschließlich von den für den Sitz von EBERL ONLINE zuständigen staatlichen Gerichten entschieden. EBERL ONLINE darf jedoch den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(Ende der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, Stand August 2009)